Aktivitäten



Gedenkveranstaltung am ehemaligen Militärschießplatz Kagran, Wien, 2004. Quelle: Personenkomitee »Gerechtigkeit für die Opfer der NS-Militärjustiz«
Gedenkveranstaltung am ehemaligen Militärschießplatz Kagran

Im Oktober 2009 ist es endlich gelungen, die pauschale Aufhebung aller Urteile der NS-Militärgerichtsbarkeit durch die Republik Österreich zu erreichen und damit alle Wehrmachtsdeserteure und Opfer der NS-Militärjustiz juristisch zu rehabilitieren.

 

Der Verein versucht nun, die Rehabilitierung der Opfer der NS-Militärgerichtsbarkeit auch in der Gesellschaft zu erreichen. Angesichts der immer noch weit verbreiteten Ansicht, Wehrmachtsdeserteure seien »Feiglinge«, »Verräter« oder gar »Kameradenmörder« ist das eine große Herausforderung. Wir versuchen diesen Vorurteilen durch Aufklärung sowie politische und rechtliche Lobbyarbeit entgegenzuwirken. Ein Anliegen ist uns die umfassende Unterstützung von Betroffenen.

 

Zu unseren Aktivitäten gehören die alljährliche Gedenkveranstaltung am ehemaligen Militärschießplatz Wien-Kagran seit 2002, die enge Zusammenarbeit mit der wissenschaftlichen Forschung sowie politisches und mediales Lobbying. Größtes Projekt der letzten Zeit war die Ausstellung »Was damals Recht war...«, die vom 1. September bis 11. Oktober 2009 im Nestroyhof in Wien zu sehen war.  

Gedenkveranstaltung 2009

 

Die Gedenkveranstaltung 2009 stand ganz im Zeichen der unmittelbar bevorstehenden juristischen Rehabilitierung durch den österreichischen Nationalrat und dem 87. Geburtstag von Richard Wadani, Ehrenobmann des Vereins Personenkomitee »Gerechtigkeit für die Opfer der NS-Militärjustiz«. Leider erreichte uns während der Veranstaltung aber auch die Nachricht vom Ableben Herbert Exenbergers, eines Unterstützers der ersten Stunde und unermüdlichen Kämpfers für einen antifaschistischen Grundkonsens in Österreich.

 

Bei der Gedenkveranstaltung sprachen Peter Huemer, Historiker und Journalist, Rodaina El Batnigi, Sprecherin der Bundesjugendvertretung sowie Richard Wadani.

 

 

 

Entstehung



Eine Initiative engagierter StudentInnen, politisch aufgegriffen durch die Grünen, führte 1999 zu einer parlamentarischen Entschließung die u.a. die historische Aufarbeitung der Verurteilungen von ÖsterreicherInnen durch die NS-Militärgerichtsbarkeit zur Folge hatte. Um den Forschungsergebnissen und den sich daraus ergebenden Konsequenzen zum Durchbruch zu verhelfen und entsprechenden politischen Druck zu erzeugen, gründete sich im Oktober 2002 das Personenkomitee »Gerechtigkeit für die Opfer der NS-Militärjustiz«.

 

 

Hintergrund



Wehrmachtsdeserteure und andere Verfolgte der NS-Militärjustiz waren Sand im Getriebe des NS-Systems. Aus unterschiedlichsten Motiven weigerten sie sich, den Vernichtungskrieg der Nationalsozialisten mitzukämpfen und wurden so zu WiderstandskämpferInnen gegen das NS-Regime. Weder das offizielle Nachkriegsösterreich noch seine Gesellschaft dankten es ihnen. Im Gegenteil: Noch über 50 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs waren die gegen sie gefällten Urteile aufrecht, die Opfer nicht rehabilitiert.

 

Im Rahmen eines Seminars von ao. Univ. Prof. Dr. Walter Manoschek am Institut für Staats- und Politikwissenschaft der Universität Wien 1998-99 wurde eine Gruppe von StudentInnen erstmals auf diesen Missstand aufmerksam und untersuchte in einer Pilotstudie 241 Fälle u.a. des Feldkriegsgerichts der in Wien stationierten Division 177.

 

Es folgten ein Überblicksartikel über die rechtliche und gesellschaftliche Situation von Wehrmachtsdeserteuren in Österreich, eine Diplomarbeit sowie ein Sammelband mit den Ergebnissen einer vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung 2001 in Auftrag gegebenen Studie unter der Leitung von ao. Univ. Prof. Dr. Walter Manoschek.

 

2002 gründete sich das Personenkomitee »Gerechtigkeit für die Opfer der NS-Militärjustiz«. Es bestand aus Betroffenen sowie UnterstützerInnen aus allen Teilen der Gesellschaft und kämpfte für die politische und (sozial-) rechtliche Rehabilitierung der Opfer der NS-Militärgerichtsbarkeit.

 

Die Bemühungen des Personenkomitees trugen schließlich zur teilweisen politischen und rechtlichen Rehabilitierung durch das sog. Annerkennungsgesetz 2005 bei. Um nach dieser teilweisen rechtlichen und politischen Anerkennung die gesellschaftliche Rehabilitierung der Wehrmachtsdeserteure besser betreiben zu können, wurde 2008 der Verein Personenkomitee »Gerechtigkeit für die Opfer der NS-Militärjustiz« gegründet. Dadurch ist es möglich um öffentliche Fördermittel anzusuchen, die wiederum Großprojekte wie die Ausstellung »Was damals Recht war...« überhaupt erst möglich machen.

 

Im Zuge der Ausstellung entbrannte schließlich eine in den Medien breit geführte öffentliche Debatte um eine vollständige Rehabilitierung der Wehrmachtsdeserteure und anderer Opfer der NS-Militärjustiz. Unter anderem dadurch war es möglich, ausreichend Druck auf die politisch Verantwortlichen auszuüben um im Oktober 2009 schließlich die pauschale Aufhebung aller Urteile der NS-Militärgerichtsbarkeit zu erwirken. Dies ist der bisher größte Erfolg des Vereins und Lohn der über zehnjährigen Bemühungen. Diese vollständige juristische Rehabilitierung erlaubt es nun auch besser, die gesellschaftliche Rehabilitierung der Wehrmachtsdeserteure und anderer Opfer der NS-Militärjustiz voran zu treiben.