Forderungen



Karikatur von Peter Kufner, Der Standard, 11. April 2002
Karikatur von Peter Kufner, Der Standard, 11. April 2002

In Österreich wurden Deserteure der Wehrmacht und andere Opfer der NS-Militärjustiz durch das Anerkennungsgesetz 2005 nur teilweise rehabilitiert. Das Gesetz ist letztlich unbefriedigend: Es nennt Deserteure nicht beim Namen und vermischt Opfer des Nationalsozialismus mit Kriegsopfern und sogar TäterInnen.

 

Das Gesetz enthält kein deutliches Bekenntnis zur Desertion aus der Wehrmacht oder anderen Formen des Widerstands gegen die Wehrmachtsjustiz und entspricht damit nicht dem aktuellen Wissens- und Forschungsstand. Vielmehr trägt es durch die fehlende Klarheit dazu bei, die Reha­bi­litierung der Betroffenen auch in der öffentlichen Wahrnehmung zu verzögern oder gar zu verhindern.

 

Obwohl das Anerkennungsgesetz 2005 Verbesserungen für Opfer der NS-Militärjustiz gebracht hat, gibt es in der Behandlung von Anträgen auf Opferfürsorge seitens der österreichischen Behörden nach wie vor Mängel. So sind die Verfahrensdauern im Rahmen der Opferfürsorge für die Betroffenen unzumutbar lang.

 

In Österreich herrscht weiterhin eine Gedächtniskultur, die von Kriegerdenkmälern an zentralen Orten in den Gemeinden des ganzen Landes dominiert wird. Denkmäler für Deserteure fehlen hingegen völlig.

 

Die Forschung im Bereich der Wehrmachtsjustiz hat in den letzten Jahren auch in Österreich große Fortschritte gemacht. Trotzdem bleibt viel zu tun, wie gerade der Vergleich mit anderen zeit­geschicht­lichen Forschungsbereichen zeigt. Dazu zählt insbesondere die historische Aufarbeitung der Orte der Verfolgung.

Der Verein Personenkomitee »Gerechtigkeit für die Opfer der NS-Militärjustiz« fordert daher

 

  • ein NS-Aufhebungsgesetz, das dem aktuellen Stand der Forschung entspricht und Verurteilungen wegen Desertion, Wehrkraftzersetzung und anderer Formen der Gehorsamsverweigerung und des soldatischen Widerstands explizit und unmissverständlich aufhebt

  • die rasche Bearbeitung von Anträgen im Rahmen der Opferfürsorge durch die Landes- und Bundesverwaltung (längstens drei Monate) sowie eine offensive Beratung der Antragsteller durch die Behörden über alle mit der Opferfürsorge zusammenhängenden Sozialleistungen

  • ein deutliches Bekenntnis der Republik Österreich zur Desertion und anderen Formen der Gehor­samsverweigerung als Widerstand gegen das NS-System

  • die Verankerung dieses Bekenntnisses in der Bevölkerung, insbesondere durch Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit

  • die Errichtung eines Deserteursdenkmals an einem zentralen und der historischen Bedeutung an­ge­messenen Ort in Wien

  • die Unterstützung und adäquate Dotierung von Forschungsprojekten zur Geschichte der Wehr­machts­justiz in Österreich, zu den Orten der militärgerichtlichen Verfolgung in Österreich, zur Re­inte­gration ehemaliger Wehrmachtrichter in die österreichische Gesellschaft und zu Biografien von Op­fern der NS-Militärjustiz