Erfolge



Forschungsergebnisse nach parlamentarischer Entschließung zur Aufarbeitung der NS-Militärjustiz 1999. Quelle: Mandelbaum Verlag, Wien
Wissenschaftliche Aufarbeitung der NS-Militärjustiz

Am 21. Oktober 2009 beschloss der Nationalrat das Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz, das die pauschale Aufhebung aller Urteile der NS-Militärgerichtsbarkeit durch die Republik Österreich vorsieht und damit alle Wehrmachtsdeserteure und Opfer der NS-Militärjustiz juristisch rehabilitiert. Das Gesetz ist am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten. Dies ist der sicherlich der größte bisher zu verzeichnende Erfolg.

 

Der politisch-juristischen Rehabilitierung 2009 gingen einige Zwischenerfolge voraus. Zunächst das im Juli 2005 vom österreichischen Nationalrat verabschiedete sogenannte »Annerkennungsgesetz 2005«. Es konnte trotz zahlreicher Mängel als vorläufiger Höhepunkt des jahrelangen Kampfes um die Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer der NS-Militärgerichtsbarkeit in Österreich gesehen werden. Es stellte den bis dahin größten Erfolg des Ringens um Anerkennung – und damit des Vereins – dar. Leider zeigte beispielsweise die Tatsache, dass die wohl wichtigste Opfergruppe, nämlich die der Deserteure, mit keinem Wort erwähnt wurde, dass das Gesetz mangelhaft war.

 

Zwischenerfolge vor 2005
  • Parlamentarische Entschießung im Juli 1999, mit der die wissenschaftliche Aufarbeitung der Urteile der NS-Militärgerichtsbarkeit gegen ÖsterreicherInnen sowie deren Aufhebung von Amts wegen beschlossen wurden
  • Bewilligung des Forschungsprojekts zur Thematik unter der Leitung von ao. Univ. Prof. Dr. Walter Manoschek durch das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung und die Präsentation seiner Ergebnisse im Parlament 2003
  • Anerkennung von ehemaligen Wehrmachtsdeserteuren und Opfern der NS-Miltiärjustiz als NS-Opfer im Rahmen von Entschädigungsfragen

  • Deutliche öffentliche Wahrnehmung der Opfer der NS-Militärjustiz als eigenständige Opfergruppe durch mehrere in den Medien und der Politik ausgetragene Debatten

 

An all diesen Erfolgen hatte das Personenkomitee durch seine Lobbyarbeit Anteil. Der Verein setzt seine Arbeit fort, denn der Kampf um Anerkennung ist mit dem Anerkennungsgesetz 2005 nicht beendet. Immer noch gelten Deserteure in weiten Teilen der österreichischen Bevölkerung als »Feiglinge« und »Verräter«, wenn nicht gar als »Kameradenmörder«. Deshalb ist es nun wichtigste Aufgabe des Vereins, den längst überfälligen öffentlichen Meinungswandel durch Aufklärung und Anregung zur Diskussion auch in Österreich herbei zu führen.

 

 

 

Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz 2009 

Anerkennungsgesetz 2005

Parlamentarische Entschließung 1999