Aufbau der Ausstellung
Von 1. September bis 11. Oktober 2009 war die Ausstellung »Was damals Recht war...« in Wien und damit erstmals in Österreich zu sehen. Es ist angedacht, die dort präsentierte Österreichfassung der Ausstellung auch an anderen Orten zu zeigen, konkrete Pläne gibt es derzeit aber noch keine.
Zum Aufbau der Ausstellung: »Was damals Recht war...« behandelt in sieben Teilen die Geschichte der NS-Militärjustiz von ihren Wurzeln vor 1939 bis zum Ende des Krieges, wo sie als wichtige Stütze des Angriffs- und Vernichtungskriegs bis zuletzt ihre verbrecherischen Urteile fällte und vollstreckte. Zentrale Bedeutung kommt dabei den Fallgeschichten der Betroffenen zu. Ebenso wird die Akteursebene auf Seiten der Täter, also der NS-Richter und Militärjuristen, dargestellt. Schließlich widmet sich die Ausstellung der gesellschaftlichen und politischen Ausgrenzung, die den Opfern im Nachkriegsösterreich zuteil wurde. Hier wird auch der lange Kampf um juristische und politische Rehabilitierung dargestellt, der erst 2005 teilweise abgeschlossen werden konnte.
Die Ausstellungsteile im Einzelnen
Die Geschichte der Militärjustiz vor 1939
Der erste Abschnitt der Ausstellung gibt einen kurzen Abriss über die Militärgerichtsbarkeit von der Habsburgermonarchie bis in das Jahr 1939. Dargestellt werden die Wurzeln und Reformen des Militärstrafrechts in der Habsburgermonarchie, die enorme Ausweitung der Machtbefugnisse der Militärjustiz während des Ersten Weltkrieges und die damit verbundenen Kriegsverbrechen der kaiserlich-königlichen Armee. Daran knüpfen weitere Themenbereiche an: Die Abschaffung der Militärgerichtsbarkeit in der Ersten Republik und ihre Wiedereinführung mit der austrofaschistischen Diktatur im Jahr 1934. Das Ausstellungskapitel zur Vorgeschichte endet mit der Vereidigung des Bundesheeres auf Adolf Hitler am 14. März 1938, wodurch auch im Bereich der Militärjustiz der »Anschluss« an das Deutsche Reich erfolgte.
Die Wehrmachtsjustiz im Zweiten Weltkrieg
Die Militärgerichtsbarkeit der Wehrmacht ist mit jener anderer Streitkräfte nicht zu vergleichen. Dieser Teil ist der Einbettung des Themas in den Kontext des Zweiten Weltkriegs gewidmet. Dabei werden die Kriegsführung (Angriffskrieg) und der Bruch gültiger Rechtsnormen thematisiert. Beide Aspekte der Militärjustiz, nämlich das Richten über die eigenen Soldaten und über die Bevölkerung besetzter Gebiete, werden behandelt.
Die Militärjustiz ahndete die von der Wehrmacht und der SS verübten Verbrechen an der Zivilbevölkerung der besetzten Länder kaum, wie es eigentlich ihre Aufgabe gewesen wäre. Mit dem Überfall auf die Sowjetunion und dem sog. Kriegsgerichtsbarkeitserlass verschlimmerte sich die Situation sogar noch. Mit ihm wurde der Verfolgungszwang für Straftaten von Wehrmachtssoldaten an Zivilisten und Kriegsgefangenen formell aufgehoben.
Blieb die Wehrmachtsjustiz bei Verbrechen gegen Zivilisten im östlichen Kampfgebiet weitgehend untätig, so ahndete sie gleichzeitig andere Verstöße der Soldaten gegen das Militärstrafrecht mit brutalsten Mitteln. Es wird gezeigt, wie sie sich nicht um Gerechtigkeit in irgendeinem Sinn bemühte, sondern stattdessen dem »Führerwillen« als oberstem Prinzip folgte.
Fallgeschichten
Hier werden die Lebenswege von Menschen nachgezeichnet, die von der Wehrmachtsjustiz zu schweren Strafen oder zum Tode verurteilt wurden. Die BesucherInnen der Ausstellung erfahren von der Vielzahl an unterschiedlichen Motiven, sich Hitlers Krieg zu entziehen, von der Art und Weise, wie die Betroffenen dies taten, und von ihrer Verfolgung durch die Wehrmachtsjustiz und ihren Leidensgeschichten im Falle der Festnahme und Verurteilung.
Die Fallgeschichten stellen den Kernbereich der Ausstellung dar. Einzelne Lebens- und Leidenswege vermitteln, wie wenig die unterschiedlichen Handlungsmotive der Betroffenen mit den Zuschreibungen der politischen Justiz zu tun hatten.
In diesem Teil der Ausstellung werden auch Themen mit besonders starkem Österreichbezug wie die Rolle der Kärntner SlowenInnen oder der Bereich »Wehrkraftzersetzung« durch Selbstverstümmelung behandelt.
Das Justizsystem: Bilanz und Topografie
Dieser Ausstellungsbereich stellt die verbrecherische Dimension der Militärgerichtsbarkeit dar, die wichtiges Element bei der Führung des Ausbeutungs- und Vernichtungsfeldzugs des Deutschen Reiches war. Er soll sowohl die Funktionsweise des Systems der NS-Militärjustiz auf der normativen Ebene erläutern als auch die Erfahrungswelt derjenigen vor Augen führen, die dieses System durchliefen. »Das System« wird daher hinsichtlich der Erfahrungsebene (Selbstzeugnisse der Verurteilten) und der normativen Ebene (Begrifflichkeiten und Gesetze, Gerichtssystem, Verfahrensverläufe, Strafvollzug, Militärpsychiatrie) dargestellt.
An dieser Stelle werden die Haft- und Vollstreckungsorte gezeigt. Dabei wird auch deutlich, wie sehr die Militärjustiz bzw. ihre Strafeinrichtungen mit der zivilen Justiz zusammen arbeitete. Es werden der Strafvollzug der Wehrmacht in Wehrmachtgefängnissen, Feldstrafgefangenenabteilungen und in Feldstraflagern, in Lagern und Zuchthäusern der Reichsjustizverwaltung, sowie in Konzentrationslagern und Bewährungseinheiten thematisiert.
»Recht ist, was der Truppe nützt«
Hier wird die verbrecherische Bilanz der Urteile, auch im Vergleich zur Militärjustiz der West-Alliierten, dokumentiert. Die Justiz der Wehrmacht wurde mit andauerndem Kriegsverlauf immer willkürlicher. Hinsichtlich der Rechtsnormen und Verfahrenspraxis kam es zu immer schärferen Gesetzen. Es gab kaum Rechte für die Angeklagten, es herrschte richterliche Willkür.
Richter und Gerichtsherren
Ähnlich wie zuvor die Geschichten der Betroffenen, werden hier exemplarisch jene von den Richtern erzählt. Die Porträts von Militärjuristen und der unterschiedlichen Ausnützung der Handlungsspielräume, die sie trotz aller Vorschriften immer auch hatten, zeigen, wie sehr es auch auf Seiten der Täter unterschiedliche Motive und Herangehensweisen gab.
Dieser Bereich der Ausstellung thematisiert die Herkunft und Karrieren der Militärjuristen und Richter in Wehrmacht und NS-Staat sowie das Selbstverständnis der Militärjustiz gegenüber der zivilen Justiz. Die Rolle der Richter bei der Auslegung, Kommentierung und Radikalisierung der Rechtsgrundsätze im Sinne der NS-Ideologie wird gezeigt. Letztlich erfolgt auch die Darstellung der Apologetik nach 1945, als Richter ihre eigene Geschichte schrieben.
Das lange Ringen um Anerkennung
Hier widmet sich die Ausstellung dem langen Kampf um Rehabilitierung, den die Betroffenen und ihre Angehörigen im Nachkriegsösterreich ausfechten mussten. Es wird die gesellschaftliche und politisch-juristische Ächtung nach 1945 dargestellt und wie kleine, aber entschlossene Initiativen von Überlebenden und SympathisantInnen letztlich zur Rehabilitierung durch die Republik Österreich führten.





